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 [Gesetz] Einwanderungsgesetz

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Stuart Colbert
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Stuart Colbert


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BeitragThema: [Gesetz] Einwanderungsgesetz   [Gesetz] Einwanderungsgesetz EmptyDo 26 Dez 2013, 20:59

§1: Asyl
(1) Jeder Mensch hat das Recht, in Veritanien um Asyl anzusuchen.
(2) Es muss bei Kaiserlichen Zollamt ein Asylantrag eingereicht werden und das KZA muss diesen begutachten und nach bestimmten Kriterien bewerten.
(3) Asylanten haben ein Recht darauf, vier Wochen in Asylheimen zu bleiben, die Begutachtung ihres Antrags darf die Dauer von 168 Stunden nicht überschreiten.
(4) Sollte der Asylant einen Antrag bewilligt bekommen, so darf er in Veritanien wohnen und bekommt die eine Sozialwohnung mit monatlicher Sozialhilfe. Diese erhält der Antragsteller 6 Monate oder bis er Arbeit findet.
(5) Nachdem der Antrag angenommen wurde, hat der Antragsteller eine Arbeitsgenehmigung für geringfügige Stellen. Wohn- und Unterhaltskosten werden vom Staat 6 Monate lang übernommen. Ab dem 6. Monat hat der Asylant eine volle Arbeitsgenehmigung.
(6) Sollte ein Antrag nicht angenommen worden sein, so muss der Antragsteller das Land verlassen. Der Kaiser kann aber einem Asylanten die Bewilligung geben, in Veritanien zu bleiben.

§2: Visum
(1) Jeder Mensch kann ein veritanisches Visum beantragen.
(2) Touristen können ein Touristenvisum für 15 Tani erwerben. Dieses ist zwei Wochen lang gültig.
(3) Asylanten mit bewilligtem Antrag können eine sogenannte Veritania-Card erwerben. Diese kostet 100 Tani für drei Monate und gibt dem Besitzer das Recht, in Veritanien drei Monate zu arbeiten, zu wohnen und sich ungehindert fortzubewegen.
(4) Visa können vom KZA wieder für ungültig erklärt werden, wenn der Inhaber des Visums von der Justiz verfolgt wird.
(5) Sollte der Inhaber eines Visums das Land verlassen, so werden ihm die Tage im Ausland ebenfalls von den drei Monaten mitgerechnet.

§3: Einbürgerungsverfahren
(1) Einwanderer, welche mehr als drei Jahre in Veritanien sind und die Sprache nachgewiesen gut beherrschen, können sich einem Staatsbürgerschaftstest unterziehen.
(2) Sollte dieser bestanden werde, so erhält diese Person die veritanische Staatsbürgerschaft.
(3) Sollte der Test nicht bestanden werden, so kann er nach zwei Monaten wiederholt werden.
(4) Bei dreimaligem Versagen des Tests, muss die getestete Person vor ein Gutachten, ob diese eine weitere Bewilligung bekommt.
(5) Jeder Staatsbürger kann einen Reisepass, einen Personalausweis oder eine veritanischen Führerschein erwerben.
(6) Der Kaiser kann die Staatsbürgerschaft entziehen.

Artana, am 26.12.2013.
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Albert Katana

Albert Katana


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BeitragThema: Re: [Gesetz] Einwanderungsgesetz   [Gesetz] Einwanderungsgesetz EmptyMo 27 Jan 2014, 15:27

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